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Ende des Staffelschießen der Herren in Westerholt!

 

 

 

 

 

 

01.05.2020

 

Verschärfung des Waffenschutzgesetzes !

 

Eine Verschärfung des Waffenschutzgesetzes tritt ab 1. Mai in Kraft. Hintergrund hierfür sind die Terrorattentate in Paris von 2015. Folgende wichtige Änderungen gelten:

Waffenhalter werden alle fünf Jahre kontrolliert. Konkret geht es darum, "ob das Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen noch fortbesteht", wie es auf der Homepage des Innenministeriums heißt.

  • Bestimmte Magazingrößen werden verboten.
  • Regelmäßige Überprüfung, ob ein Waffenhalter als "Extremist" bekannt ist. 
  • Personen, die Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung sind, dürfen keine Waffen mehr halten. Das gilt auch, wenn diese Vereinigung nicht verboten ist.
  • Der gesamte Lebenszyklus einer Waffe soll künftig nachverfolgt werden.
  • Die Bundesländer können Waffenverbotszonen einrichten.

    Quelle: t-online.de